Marketplace Terms
Marketplace-Bedingungen
Datum des Inkrafttretens: 2026-03-25
1. Produktbeschreibung
Marketplace ist eine B2B-Workflow- und Vertrauensschicht für industrielle Projektbeschaffung, Angebotsvergleich, Vertrags-Workflow und Meilensteinverwaltung.
2. Rolle von DBR77
Sofern nicht ausdrücklich in einer unterzeichneten Vereinbarung anders angegeben, stellt DBR77 die Plattform, Workflow-Logik, Auditpfad, Matching, Dokumenten-Routing und unterstützende Infrastruktur bereit.
DBR77 handelt als Plattformvermittler und ist kein direkter Vertragspartner von Transaktionen, sofern nicht ausdrücklich angegeben.
DBR77 ist nicht automatisch der Implementierungsauftragnehmer, Makler, Versicherer, Finanzierungsanbieter, Treuhandagent oder Schlichter von Streitigkeiten.
3. Vertragsstruktur
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, werden Projektverträge direkt zwischen dem Hersteller und dem Integrator oder Lieferanten geschlossen. DBR77 ist nicht verantwortlich für die technische Leistung, Zahlungsleistung, Lieferung, Garantie, Versicherung oder rechtliche Ausreichendheit dieser Drittanbieterverträge.
DBR77 ist nicht verantwortlich für:
- die Leistung der Parteien,
- Transaktionsergebnisse,
- Vertragserfüllung,
- Qualität von Drittanbieter-Liefergegenständen,
- Einziehung oder Wiederherstellung von Zahlungen, die zwischen Vertragsparteien geschuldet werden.
4. Workflow-Funktionen
Marketplace kann umfassen:
- Challenge-Veröffentlichung,
- KI-gestütztes Matching,
- kontrollierte Offenlegung und NDA-Ablauf,
- Angebotsvergleich,
- E-Sign-Workflow,
- Meilenstein- und Genehmigungs-Workflow,
- Bewertungen und Vertrauenssignale,
- Auditpfad und Plattformdatensätze.
5. Produktgrenzen
Marketplace ist kein:
- Maschinensteuerungssystem,
- Implementierungsauftragnehmer,
- Versicherungs- oder Finanzierungsprodukt,
- Schiedsgericht,
- Garantie für Lieferantenqualität, Zahlungsfähigkeit oder Projekterfolg,
- Ersatz für rechtliche Überprüfung, Beschaffungsüberprüfung oder technische Due Diligence.
DBR77 garantiert nicht:
- den Erfolg von Transaktionen,
- die Qualität, Rechtzeitigkeit, Rechtmäßigkeit oder Eignung von Drittanbieter-Liefergegenständen,
- dass eine Streitigkeit zugunsten einer Partei entschieden wird.
Soweit DBR77 Streitworkflows oder Auditpfade unterstützt, ist diese Unterstützung rein verfahrenstechnischer Natur und stellt keine inhaltliche Entscheidung, Sachverständigenbestimmung oder rechtliches Urteil dar.